Was sind Pflegegrade?

Über 5 Millionen Menschen unterschiedlichen Alters nehmen in Deutsch­land monat­lich Leis­tungen der Pflege­ver­sicher­ung in Ans­pruch. Bei manchen sind es nur die kleinen, all­täglichen Situa­tionen, in denen Unter­stützung ge­braucht wird. Andere Menschen brauchen aufgrund von schweren Krank­heiten oder andere Be­ein­trächti­gungen eine Rund­um­betreuung.

Seit 2017 wird mit dem Nachfolger der Pflege­stufen – den Pflege­graden – eine Grund­lage ge­schaffen, um die Pflege­bedürftigkeit besser ein­zu­schätzen, das selbst­ständige Leben zu fördern sowie die Patient*innen und Ange­hörigen mit Pflege­leistungen (sachlich und finanziell) zu unter­stützen.

Doch welche Pflege­grade gibt es über­haupt, wie werden diese fest­gestellt und mit welchen Leis­tungen können Patient*innen und An­gehörige rechnen? Das möchten wir Ihnen genauer erklären!

Welche Pflegegrade gibt es?

Pflegegrad 1-5 erklärt.

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 bezeichnet eine „gering­fügige Beein­trächti­gung der Selbst­ständig­keit“. Die Patient*innen brauchen in manchen Bereichen Unter­stützung, zum Bei­spiel bei der Körper­pflege, dem Um­ziehen, Wechseln der Bett­wäsche oder der Zu­bereitung von Essen und dem Essen selbst. Sie können ihren All­tag aber weitest­gehend selbst­ständig be­wälti­gen.

Pflegegrad 2

Wenn es sich um Pflegegrad 2 handelt, ist die Be­ein­trächti­gung der Selbst­ständigkeit er­heblich. Das bedeutet, dass die Patient*innen deutlich mehr Unter­stützung bei der Alltags­be­wältigung be­nötigen.

Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 handelt es sich um eine „schwere Be­ein­trächti­gung der Selbst­ständig­keit“. Neben der Unter­stützung zur Be­wältigung des All­tags, bei der Körper­pflege, Er­nährung und Mobilität wird ebenso Hilfe bei krank­heits- oder therapie­bedingten An­forder­ungen be­nötigt.

Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 be­zeichnet die „schwerste Beein­trächti­gung der Selbst­ständig­keit“. Das be­deutet: Der oder die Patient*in benötigt in allen Be­reichen Unter­stützung und zudem eine psycho­soziale Be­treuung.

Pflegegrad 5

Bei Pflegegrad 5 handelt es sich um den höchsten Grad und wird auch als „schwerste Be­ein­trächti­gung der Selbst­ständig­keit mit be­sonderen An­forder­ungen an die pfleger­ische Ver­sorgung“ betitelt. In diesem Pflege­grad wird eine Rund-um-die-Uhr-Be­treuung mit medi­zinischer Ver­sor­gung und Über­wachung be­nötigt.

Wie erfahre ich meinen Pflegegrad?

So werden die Pflegegrade bestimmt.

Die Bestimmung bzw. Zuweisung der Pflege­grade erfolgt durch eine Begut­achtung des medi­zinischen Dienstes der Kranken­ver­sicherung (MDK) . Diese findet im ge­wohnten Umfeld und All­tag des oder der Patient*in durch einen ge­schulten Gut­achter statt. Objektiv und sortiert nach Lebens­bereich (auch Module genannt) werden dann Infor­mationen ge­sammelt.

Dabei werden ver­schiedene Kriterien mit Punkt­werten ver­sehen, die je nach Modul unter­schiedlich ge­wichtet werden. Anhand dessen erfolgt die Ein­schätzung und Zu­ordnung des Pflege­grads.

Das sind die Module in der Bestimmung des Pflegegrads.

>> Modul 1 umfasst die Begutachtung der Mobilität – zum Beispiel das Fort­bewegen in der Wohnung, Treppen­steigen und Um­setzen.

>> Im zweiten Modul werden kogni­tive und kommu­nika­tive Fähig­keiten, wie ört­liche und zeit­liche Orien­tierung oder er­kennen von Personen über­prüft.

>> Das dritte Modul be­fasst sich mit Verhaltens­weisen und psychi­schen Problem­lagen. Der Fokus liegt hier auf Ängsten, Aggres­sivität oder auch Abwehr bei pfle­ger­ischen Maß­nahmen bis hin zu depressiven Stimmungs­lagen.

>> Als viertes Modul wird die Selbst­versorgung im Hinblick auf Duschen, Waschen, An- und Auskleiden sowie Essens­zu­bereitung be­gut­achtet.

>> Modul 5 fokussiert sich auf die Be­wälti­gung und den selbst­ständigen Um­gang mit krank­heits- oder therapie­bedingten An­forder­ungen – der Medi­kamenten­ein­nahme, Verbands­wechsel oder Arzt­besuche.

>> Als Letztes geht es im Modul 6 um die Ge­staltung des All­tags und die Kontakt­pflege außer­halb des direkten Um­felds.

Sonderregelungen in der Pflegegradbesimmung bei Kindern.

SO UNTERSCHEIDET SICH DIE ERMITTLUNG.

Bei Kindern unter 12 Jahren wird die Pflege­bedürftig­keit anders er­mittelt, da sie einen na­tür­lichen alters­be­dingten Hilfs­bedarf haben. Die Patient*in wird des­halb an­hand einer alters­ent­sprechen­den Ent­wick­lung und Selbst­ständig­keit eines ge­sunden Kindes unter be­stimmten Kri­terien durch speziell ge­schultes Personal ver­glichen. Wo­durch so die tat­sächliche Pflege­bedürf­tig­keit er­mittelt werden kann.

Wie beantrage ich eine Begutachtung/einen Pflegegrad?

Der Prozess vom Antrag bis zur Unterstützung.

Erstantrag stellen.

Die Antrag­stellung für einen Pflege­grad kann ent­weder schrift­lich oder tele­fonisch bei der zu­ständigen Pflege­kasse er­folgen.

Kontaktaufnahme.

Nach der Antrag­stellung erhalten Sie ein Formular, welches aus­ge­füllt zurück ge­sendet wird. Außer­dem wird sich ein Gut­achter zur Termin­ver­ein­barung melden.

Begutachtung.

Daraufhin findet die Be­gut­ach­tung im ge­wohnten Um­feld und All­tag statt. Durch die fest­ge­legten Mo­dule er­mittelt der Gut­achter den Pflege­grad.

Bewilligung.

Spätestens 25 Tage nach der Erst­antrags­stellung er­halten Sie einen schrift­lichen Be­scheid über den be­willigten Pflege­grad und die mög­lichen Leis­tungen.

Welche Pflegeleistungen erhält man aktuell?

Mit diesen Leistungen können Sie rechnen.

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Pflege­leis­tungen, die je nach Bedarf und Pflege­stufe in An­spruch ge­nommen werden können. Diese setzen sich aus Pflege­ver­sicher­ung, Pflege­grade, Pflege­geld, Pflege­sach­leis­tungen, Kombi­nations­leis­tungen, Ver­hinder­ungs­pflege und Pflege­hilfs­mittel zu­sammen.

Der direkte Kontakt zu uns.

Lassen Sie uns persönlich sprechen.

Sie haben eine Frage, benötigen Hilfe oder möchten mehr über Intensomed wissen? Dann melden Sie sich gerne bei uns auf direktem Weg. Ganz, wie Sie möchten: per E-Mail oder Telefon. Rund um die Uhr.