Was sind Pflegegrade?
Über 5 Millionen Menschen unterschiedlichen Alters nehmen in Deutschland monatlich Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Bei manchen sind es nur die kleinen, alltäglichen Situationen, in denen Unterstützung gebraucht wird. Andere Menschen brauchen aufgrund von schweren Krankheiten oder andere Beeinträchtigungen eine Rundumbetreuung.
Seit 2017 wird mit dem Nachfolger der Pflegestufen – den Pflegegraden – eine Grundlage geschaffen, um die Pflegebedürftigkeit besser einzuschätzen, das selbstständige Leben zu fördern sowie die Patient*innen und Angehörigen mit Pflegeleistungen (sachlich und finanziell) zu unterstützen.
Doch welche Pflegegrade gibt es überhaupt, wie werden diese festgestellt und mit welchen Leistungen können Patient*innen und Angehörige rechnen? Das möchten wir Ihnen genauer erklären!
Welche Pflegegrade gibt es?
Pflegegrad 1-5 erklärt.
Der Pflegegrad 1 bezeichnet eine „geringfügige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Die Patient*innen brauchen in manchen Bereichen Unterstützung, zum Beispiel bei der Körperpflege, dem Umziehen, Wechseln der Bettwäsche oder der Zubereitung von Essen und dem Essen selbst. Sie können ihren Alltag aber weitestgehend selbstständig bewältigen.
Wenn es sich um Pflegegrad 2 handelt, ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erheblich. Das bedeutet, dass die Patient*innen deutlich mehr Unterstützung bei der Alltagsbewältigung benötigen.
Bei Pflegegrad 3 handelt es sich um eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Neben der Unterstützung zur Bewältigung des Alltags, bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität wird ebenso Hilfe bei krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen benötigt.
Der Pflegegrad 4 bezeichnet die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Das bedeutet: Der oder die Patient*in benötigt in allen Bereichen Unterstützung und zudem eine psychosoziale Betreuung.
Bei Pflegegrad 5 handelt es sich um den höchsten Grad und wird auch als „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ betitelt. In diesem Pflegegrad wird eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit medizinischer Versorgung und Überwachung benötigt.
Wie erfahre ich meinen Pflegegrad?
So werden die Pflegegrade bestimmt.
Die Bestimmung bzw. Zuweisung der Pflegegrade erfolgt durch eine Begutachtung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) . Diese findet im gewohnten Umfeld und Alltag des oder der Patient*in durch einen geschulten Gutachter statt. Objektiv und sortiert nach Lebensbereich (auch Module genannt) werden dann Informationen gesammelt.
Dabei werden verschiedene Kriterien mit Punktwerten versehen, die je nach Modul unterschiedlich gewichtet werden. Anhand dessen erfolgt die Einschätzung und Zuordnung des Pflegegrads.
Das sind die Module in der Bestimmung des Pflegegrads.
>> Modul 1 umfasst die Begutachtung der Mobilität – zum Beispiel das Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen und Umsetzen.
>> Im zweiten Modul werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten, wie örtliche und zeitliche Orientierung oder erkennen von Personen überprüft.
>> Das dritte Modul befasst sich mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen. Der Fokus liegt hier auf Ängsten, Aggressivität oder auch Abwehr bei pflegerischen Maßnahmen bis hin zu depressiven Stimmungslagen.
>> Als viertes Modul wird die Selbstversorgung im Hinblick auf Duschen, Waschen, An- und Auskleiden sowie Essenszubereitung begutachtet.
>> Modul 5 fokussiert sich auf die Bewältigung und den selbstständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – der Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel oder Arztbesuche.
>> Als Letztes geht es im Modul 6 um die Gestaltung des Alltags und die Kontaktpflege außerhalb des direkten Umfelds.
Sonderregelungen in der Pflegegradbesimmung bei Kindern.
SO UNTERSCHEIDET SICH DIE ERMITTLUNG.
Bei Kindern unter 12 Jahren wird die Pflegebedürftigkeit anders ermittelt, da sie einen natürlichen altersbedingten Hilfsbedarf haben. Die Patient*in wird deshalb anhand einer altersentsprechenden Entwicklung und Selbstständigkeit eines gesunden Kindes unter bestimmten Kriterien durch speziell geschultes Personal verglichen. Wodurch so die tatsächliche Pflegebedürftigkeit ermittelt werden kann.
Wie beantrage ich eine Begutachtung/einen Pflegegrad?
Der Prozess vom Antrag bis zur Unterstützung.
Die Antragstellung für einen Pflegegrad kann entweder schriftlich oder telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen.
Nach der Antragstellung erhalten Sie ein Formular, welches ausgefüllt zurück gesendet wird. Außerdem wird sich ein Gutachter zur Terminvereinbarung melden.
Daraufhin findet die Begutachtung im gewohnten Umfeld und Alltag statt. Durch die festgelegten Module ermittelt der Gutachter den Pflegegrad.
Spätestens 25 Tage nach der Erstantragsstellung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über den bewilligten Pflegegrad und die möglichen Leistungen.
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