Intensiv­pflege zuhause: Kosten und Leis­tung­en im Über­blick.

Aus medi­zinischer Sicht ist eine intensiv­medizinische Betreu­ung in den eigenen vier Wänden heut­zutage sehr gut möglich. Aber kann ich mir das finanziell leisten? Welche Ansprüche auf Unter­stützung durch einen Pflege­dienst habe ich und wie sieht der All­tag dann aus? Dass in solch einer Situation finanzielle Sorgen mit einher­gehen, ist ganz normal. Sie können aber auf­atmen. Denn in der Regel ist für jeden Betroffen­en eine außer­klinische Intensiv­pflege finanzier­bar. Natürlich gibt es in jeder Situation in­dividu­elle Kosten ab­zu­wägen, weshalb ab­solute Zahlen nicht pauschal darstell­bar sind.

In diesem Bei­trag erfahren Sie aber, wie sich ver­schiedenen Leistungen von Kranken­kasse und Pflege­versicherung zusammen­setzen, die in Summe eine umfängliche Kosten­deckung er­geben.

Zuhause ist ein Gefühl.

AUßER­KLINISCHE INTENSIV­PFLEGE – DAS SIND DIE VOR­TEILE

Gewohntes Umfeld

Das gewohnte Um­feld kann einen positiven Ein­fluss auf das Wohl­befinden und den Genesungs­prozess des Patienten haben und gleich­zeitig die Situation für die Ange­hörigen erleich­tern.

Strukturen und Abläufe

Die Ein­bindung des Intensiv­pflegebedürftigen in all­tägliche Ab­läufe und Routinen kann beiden Seiten – Patien­ten und An­gehörigen – Kraft in schweren Momenten geben.

Weniger Orga­nisation drum­herum

Die emotionale Be­last­ung für An­ge­hörige ist oft hoch. Die intensiv­medi­zinische Betreu­ung Zu­hause kann eine Er­leichter­ung hin­sicht­lich des all­täg­lichen Zeit­manage­ments bedeuten.

Bindung zum Fach­personal

Pro­fessionell­es Fach­personal von einem Pflege­dienst ist auch zuhause tag­täglich an Ihrer Seite und dauer­haft für Sie zu­geteilt. An­gehörige und Patienten bauen oft eine enge Bin­dung zu­einander auf, das wert­volles Ver­trauen schafft.

Einfach Zurecht­finden im Leistungs­dschungel.

Im Falle einer benötigten intensiv­medizinischen Betreu­ung haben Sie um­fassenden An­spruch auf Leistungen. Dabei ist zum einen die grund­sätzliche Differen­zierung zwischen den beiden Bau­steinen Behandlungs­pflege und Grund­pflege wichtig. Zum anderen ist je nach Versicherungs­stand sowie im Falle eines Unfalls ein anderer Kosten­träger für Sie zu­ständig.

Als gesetzlich Versicherter ist eine umfassende Versorgung zuhause garantiert – hier ist lediglich die Differen­zierung zwischen der Be­handlungs- und Grund­pflege wichtig, damit Sie wissen, wer welche Kosten über­nimmt. Als privat Versicherter gilt es eine individuelle Lösung mit Ihrem Versicherung­sträger zu finden. Aber auch hier ist in der Regel gewährl­eistet, dass Ihr Versicherungs­vertrag die Behandlungs- und Grund­pflege ab­deckt. Im Falle eines Unfalls steht im Vorfeld zur Klärung, ob die intensiv­medizinische Versorgung von der jeweiligen Berufs­genossenschaft (BG) oder der Kranken­kasse getragen wird.

LEISTUNGS­DIFFEREN­ZIERUNG NACH SGB V und XI – DAS STEHT IHNEN ZU.

Behandlungs­pflege gemäß Sozia­lgesetz­buch V

Die Behandlungs­pflege­kosten umfassen die reinen Intensiv­pflege­kosten pro Tag.

Darunter fallen beispiels­weise medizinische Geräte, die für die Über­wachung der Beatmung oder das Ab­saugen bei Patienten mit Trache­ostoma sind. Diese Leistungen müssen vom Fach­arzt ver­ordnet werden und werden dann zu 100% von der Kranken­kasse ge­tragen. Die Behandlungs­pflege im Rahmen der außer­klinischen Intensiv­pflege muss von einem Intensiv­pflege­dienst aus­geführt werden, da die Über­wachung der Vital­funktionen ein dauer­haftes Moni­toring und Kranken­beobacht­ung bedeutet.

Grund­pflege gemäß Sozial­gesetz­buch XI

Die Kosten für die Grundpflege fallen in die Leistungen der Pflegekasse und umfassen sämtliche ergänzende Maßnahmen, um eine Rundum Pflege für den intensivpflegebedürftigen Patienten zu ermöglichen und auch die Pflegenden im Haushalt zu entlasten.

Dafür kommt Fachpersonal eines ambulanten Pflegedienstes ein- oder mehrmals am Tag zu dem Pflegebedürftigen nach Hause, übernimmt dann beispielsweise die Körperpflege oder Mobilitätsübungen - oder diese Leistungen werden vom Intensivpflegedienst miterbracht. Je nachdem, welche Erkrankung die Intensivpflege notwendig macht, können die Pflegebedürftigen bettlägerig sein und sind häufig sogar ohne Bewusstsein. Dies stellt besondere Anforderungen an die Pflegekräfte: Die Pflege von komatösen Patienten oder Beatmungspatienten, die auf Herz-Kreislaufmaschinen angewiesen sind, erfordert einen sicheren Umgang sowohl mit dem Pflegebedürftigen als auch seinen Angehörigen und verlangt neben pflegefachlichen Kenntnissen auch enorm viel medizinisches Wissen.

Deutlich wird, dass der Fokus der Grundpflege auf der häuslichen Unterstützung durch Fachpersonal liegt. Gerade für pflegende Angehörige bedeutet der neue Alltag zu Beginn oft eine große Herausforderung. Umso wichtig ist dieser Leistungsbaustein – er nimmt den Angehörigen viel Last von den Schultern und hilft die neue Situation anzunehmen.

 

Häus­liche Umbau­maß­nahmen

Eine weitere Leistung, die bei der Pflegekasse beantragt werden kann, ist der „Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. In vielen Fällen geben die aktuellen Räumlichkeiten für bettlägerige Patienten keine optimalen Bedingungen her. Alle Personen mit Pflegegrad zwischen 1-5 können deshalb einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die häuslichen Umbaumaßnahmen werden pro im Haushalt lebende Person mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst.

Bessere Pflege für alle.

ZU HAUSE IN PROFESSIONELLEN HÄNDEN.

Vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag, die Kosten­struktur der unter­schied­lichen Leis­tungen der Kran­ken- und Pflege­kasse besser ein­zuordnen. Wichtig ist vor allem, dass Sie immer pro­fessio­nelle Hilfe an Ihrer Seite haben. Intenso­med macht die am­bulante 24 Stunden-Ver­sorgung schwerst­pflege­bedürf­tiger Personen in einer 1:1 Betreu­ung im eigenen Zu­hause möglich. Wir leisten nicht nur den medi­zin­ischen Part, sondern auch für alle An­ge­hörigen emo­tionale Unter­stütz­ung für einen mög­lichst selbst­be­stimmten All­tag. Darüber hin­aus sind wir Alltags­helfer*Innen an jeder Ecke – von der Kosten­klärung bis zu Um­bau­maß­nahmen.

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