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Finanzierung der ambulanten Pflege.

In der vertrauten Umgebung bleiben zu können, nah bei Familie und Freunden zu sein, individuelle Betreuung und Pflege zu erhalten, schafft Lebensfreude. Die Finanzierung kann jedoch eine enorme Herausforderung sein: Ein ambulanter Pflegedienst muss bezahlt werden, Eigenanteil für Pflege(sach)leistungen, Medikamente, Wundversorgung, Hilfsmittel, Umbau der Wohnung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege etc. Es sind viele Kostenpunkte.

Doch Sie werden nicht allein gelassen. Es gibt Unterstützung und Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können und Sie als Angehörige oder Patienten mit einem guten Gefühl und bester Unterstützung versorgt sind.

Diese Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die ambulante Pflege:

So werden Sie entlastet.

Pflegeversicherung (SGB XI)

In Deutschland hat grundsätzlich jede Person, die gesetzlich krankenversichert ist, automatisch eine Pflegeversicherung. Privatversicherte müssen diese zusätzlich verpflichtend abschließen. Je nach Pflegegrad können Pflegebedürftige und Angehörige dabei verschiedene Beiträge in Anspruch nehmen:

01 Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Dieses kann verwendet werden, um die pflegende Person finanziell zu unterstützen

02 Pflegesachleistungen: Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die erbrachten Leistungen bis zu einem festgelegten Betrag.

03 Kombinationsleistung: Diese Option ermöglicht es, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Teile der Pflege von Angehörigen und der Rest von einem Pflegedienst übernommen werden.

Diese Leistungen können recht unkompliziert bei der Pflegekasse beantragt werden. Sobald der Pflegegrad festgelegt wurde, können Sie wählen, was die individuelle Pflegesituation am besten unterstützt. Der Prozess kann anfangs komplex wirken, aber die Pflegekasse und der ambulante Pflegedienst helfen bei der Antragstellung und Beratung gerne weiter.

Krankenversicherung (SGB V)

In bestimmten Fällen können auch die Leistungen der Krankenversicherung eine Rolle spielen, vor allem dann, wenn es um die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld geht.

Hierzu gehören zum Beispiel:

01 Behandlungspflege: Leistungen wie Wundversorgung, Verabreichung von Medikamenten oder Injektionen können durch die Krankenkasse finanziert werden.

02 Kurzzeitpflege: Wenn die häusliche Pflege eine Zeit lang nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, übernimmt die Krankenkasse für einen gewissen Zeitraum die Kosten für eine stationäre Pflege.

Pflegeergänzungsversicherungen

Wer sich umfassend absichern möchte, kann eine individuelle private Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese Versicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und kann im Pflegefall eine wertvolle finanzielle Unterstützung bieten, um den Eigenanteil an den Pflegekosten zu reduzieren.

Das können die Leistungen sein:

01 Ergänzende finanzielle Unterstützung: Variable tägliche oder monatliche Gelder, um die Eigenanteile zu decken.

02 Höhere Leistungen: Im Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung bieten private Zusatzversicherungen oft höhere Leistungen, insbesondere bei den höheren Pflegegraden (z. B. Pflegegrad 4 und 5).

03 Unterbringung: Falls doch mal ein Pflegeheim infrage kommt, gibt es die Möglichkeit, eine bessere Unterbringung zu erhalten - z.B. Einzelzimmer oder spezielle Einrichtungen

04 Pflegeberatung: Manche Versicherer bieten zusätzlich Beratungsdienste an, um Angehörige bei der Organisation der Pflege zu unterstützen, inklusive der Suche nach geeigneten Pflegediensten.

05 Weniger Bürokratie: Private Zusatzversicherungen sind oft flexibler und weniger bürokratisch als die gesetzlichen Regelungen, was eine schnellere Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht.

06 Zusatzleistungen: Pflege von Menschen mit Demenz, die häufig intensivere Pflege benötigen ist ebenfalls ein Punkt, der in einer privaten Pflegeversicherung berücksichtigt werden kann.

Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)

Für Menschen, die nicht genug Einkommen oder Vermögen haben, um die Pflegeleistungen selbst zu finanzieren, kann die Hilfe zur Pflege eine Unterstützung bieten. Diese Leistung wird vom Sozialamt gewährt, wenn die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit nicht ausreicht und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht genügen. Besonders wichtig ist dies für Menschen, die keine oder nur eine geringe Rente erhalten.

Um die Hilfe zur Pflege zu beantragen müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad steht bereits fest
  • Nachweis, dass Vermögen und Einkommen nicht ausreichen (Angaben zu Renten, Gehältern, Ersparnissen und Vermögenswerten)

Nach der Prüfung erhält der Antragsteller einen Bescheid, in dem die Entscheidung mitgeteilt wird. Mit der Prüfung wird festgelegt, ob und in welcher Höhe Unterstützung möglich ist. Wenn der Antrag auf Hilfe zur Pflege abgelehnt wird oder die zugesagte Unterstützung nicht ausreichend erscheint, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Entlastungsbeitrag

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser Betrag kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, z. B. für die Unterstützung im Haushalt oder zur Finanzierung von Betreuungsangeboten durch einen ambulanten Pflegedienst.

Auch in diesem Fall muss vorab der Pflegegrad festgestellt werden. Anschließend  kann der Betrag für verschiedene unterstützende Leistungen in Anspruch genommen werden. Eine gute Planung und die Auswahl geeigneter Dienstleister helfen dabei, den Entlastungsbetrag effektiv zu nutzen.

Angehörigen- und Privatfinanzierung

Neben den staatlichen Unterstützungen ist es nicht unüblich, dass auch Angehörige Teile der Pflegeleistungen privat finanzieren. Dies kann erforderlich werden, wenn die Pflegeversicherung nicht alle Leistungen abdeckt oder spezielle Wünsche bestehen, die über die regulären Pflegeleistungen hinausgehen.

Pflegekosten steuerlich absetzen?

Unbedingt dran denken!

Ein oft übersehener, aber wertvoller Aspekt ist die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten. Pflegebedürftige und Angehörige können bestimmte Ausgaben für die Pflege als "außergewöhnliche Belastungen" oder "haushaltsnahe Dienstleistungen" von der Steuer absetzen. Dies kann helfen, die finanzielle Situation deutlich zu entspannen.

Insbesondere Ausgaben für ambulante Pflegedienste oder Pflegehilfsmittel können steuerlich geltend gemacht werden, wenn man sie entsprechend nachweist.

Was bleibt am Ende zu sagen?

Wichtig ist, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und die passende Lösung für die individuelle Situation zu finden. Es gibt viele Möglichkeiten und Ansprechpartner, die Sie unterstützen, die richtigen Anträge zu stellen und die bestmögliche Finanzierung zu erhalten.

Auch wir stehen Ihnen gerne mit Rede und Antwort bereit und sind da, wenn Sie uns brauchen. Immer.

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